• Corona-Pandemie Maßnahmen / Update zur Begrenzung des Corona-Risikos

    Corona-Pandemie Maßnahmen / Update zur Begrenzung des Corona-Risikos

    Umgang mit dem Coronavirus-Risiko an der Kunsthochschule Mainz

    Prävention – Schutz – Eigenverantwortung

    Hier finden Sie Informationen, Maßnahmen und Regelungen der Kunsthochschule Mainz im Umgang mit der Corona-Krise. Alle Angehörigen der Kunsthochschule Mainz erhalten diese Informationen per E-Mail.

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    Diese Seite wird laufend aktualisiert.


    Stand 01.11.2020



    Pdf zum Download Teilweise Öffnung Kunsthochschule 11.5.2020

    1. Allgemeine Maßnahmen
    Für das gesamte gesellschaftliche Miteinander ist es weiterhin oberste Priorität, die Verbreitung des Corvid-19 Virus zu begrenzen, bzw. möglichst zu verhindern.  Unsere Bekämpfungsstrategie hierfür beruht nach wie vor hauptsächlich auf der Vermeidung bzw. Reduktion weiterer Ansteckungen. Dennoch erlauben uns die Erfahrungen der letzten Wochen nun zu versuchen, bei unseren Gegenmaßnahmen weniger generalisierend und stärker auf die jeweiligen spezifischen Anforderungen zugeschnitten vorzugehen.

    Der aktuellen Lage folgend und angesichts der neuesten Regelungen der Bundesregierung sowie der Landesregierung Rheinland-Pfalz bleibt zwar der seit dem 24. März ausgerufene Notbetrieb ab dem 24. März an der Johannes Gutenberg-Universität weiterhin bestehen, d. h.:

    – Ausfall sämtlicher Veranstaltungen unter Präsenzbedingungen
    – Ersatz der Präsenzlehre durch digitale Lehre
    – Arbeit im Home-Office
    – Einhalten der Hygiene- und Abstandregeln

    Aufgrund der Besonderheit des künstlerischen Studiums, für das die praktische Arbeit v. a. in den Atelierklassen unumgänglich ist, hat die Kunsthochschule Mainz jedoch in diesem Bereich das Privileg für Ausnahmen erhalten.

    2. Spezifische Maßnahmen in der Kunsthochschule Mainz
    Die Klassenateliers können wieder für die praktische künstlerische Arbeit unter Einhaltung der im Folgenden aufgeführten Regelungen genutzt werden. Weitere Einzelheiten hierzu können dem angefügtem ausführlichen Konzept „Teilweise Öffnung Kunsthochschule 11.5.2020“ entnommen werden.

    Grundsätzliches
    1. Möglichst wenig Anwesenheit in der Kunsthochschule, d.h.: Aufenthalte im Gebäude nur für terminierte Einzelarbeit, zu terminierten Gesprächen mit den Lehrenden bzw. zur Verrichtung von Dienstgeschäften.
    2. Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen ohne dienstlichen Anlass.
    3. Tragen eines Mund-Nasenschutzes bei Kontakt mit anderen Personen (Hierfür liegen für alle Mitarbeitenden und Studierenden jeweils ein Mund-Nasenschutz sowie ein Fläschchen Desinfektionsmittel bei den Hausmeistern bereit)
    4. Abstandsregel mindestens 2 Meter Abstand zur nächsten Person.
    5. Toilettennutzung nur einzeln.
    6. Im Infektionsfall besteht sofortige Informationspflicht an Rektor/Geschäftsführung und an das JGU Corona-Team
    7. Bei Zuwiderhandlung der o.g. Bedingungen (kein Mund-Nasenschutz, Abstandsregelung, Treffen in Gruppen) wird der/die Studierende ermahnt. Beim zweiten Verstoß wird ein zeitlich begrenztes Hausverbot ausgesprochen.

    Arbeit im Atelier
    1. Arbeit im Atelier nur nach Abstimmung mit Klassenleitung und entsprechend eines festzulegenden Schichtsystems
    2. Zuteilen von Arbeitszeiten für sich nicht überschneidende Gruppen durch die Klassenleitungen (Freigabe nach Einreichen der Gruppeneinteilung in der Geschäftsführung)
    3. Pro Klasse niemals mehr als zeitgleich 5 Personen
    4. Pro Raum niemals mehr als 3 Personen zur Einzelarbeit bei gleichzeitiger Verteilung auf die unterschiedlichen Wände/Ecken der Atelierräume (Sonderregelung für Basisklasse)
    5. Regelmäßiges Lüften und Türklinken desinfektion
    6. Führen von Anwesenheitslisten der einzelnen Klassen an den jeweiligen Türen

    Arbeit in den Werkstätten
    Die Werkstätten bleiben für Studierende weiterhin grundsätzlich geschlossen. Dennoch können einzelne Betreuungen (beispielsweise für Abschlussarbeiten) in Absprache mit den Werkstattleiter_innen vorgenommen oder die Erlaubnis für individuelles Arbeiten erteilt werden.

    Arbeit in der Bibliothek
    Der Leihverkehr in der Bibliothek ist nach telefonischer Anmeldung und Beratung möglich, Öffnungszeiten Di-Do 11-16 Uhr; die eigenständige Suche nach Büchern in den Regalen und der Arbeitsaufenthalt in der Bibliothek ist weiterhin untersagt.

    Arbeit an gemeinsamen/öffentlichen Computern
    1.
    Tragen von Einmal-Handschuhen

    2. Tragen eines Mund-Nasenschutzes
    3. Nach Arbeitsende Desinfektion der Tastaturen 

    Bitte halten Sie sich über die Homepages der Kunsthochschule und der Johannes Gutenberg-Universität sowie über Ihren E-Mail-Account auf dem Laufenden.