• Freie Bildende Kunst

    Informationen zu den künstlerisch-praktischen Prüfungen

    Im Diplomstudiengang sind folgende künstlerisch-praktische Prüfungen abzulegen: Zweitsemesterprüfung, Vordiplomprüfung, Diplomprüfung.

    Zeitpunkt und Zweck der Prüfungen, Gliederung der Prüfungen

    • Die Zweitsemesterprüfung bildet den Abschluss des zweisemestrigen Orientierungsstudiums im Studiengang Diplom Freie Bildende Kunst in der Basisklasse. Die Zweitsemesterprüfung besteht aus zwei Teilen: Teil 1: Die Kandidatin oder der Kandidat legt am Ende des zweiten Semesters eine Auswahl ihrer oder seiner Studienarbeiten aus der Basisklasse vor. Teil 2: In einem 10-minütigen Prüfungsgespräch wird den Kandidat_innen Gelegenheit gegeben, auf der Grundlage der vorgelegten Arbeiten ihre oder seine Fähigkeit zur Reflexion der eigenen künstlerischen Tätigkeit darzulegen.
    • Die Vordiplomprüfung bildet den Abschluss des Grundstudiums. Sie findet in der Regel im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters statt. In der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Befähigung zum Weiterstudium im Hauptstudium erworben hat. Die Prüfung besteht aus einer Bewertung der Präsentation von künstlerischen Arbeiten, die die Kandidat_innen während ihres bisherigen Studiums gefertigt haben.
    • Die Diplomprüfung zeigt u.a. Ihre Diplomarbeit und bildet den Abschluss des Studiums. Sie findet in der Regel im 9. Fachsemester statt. Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt bis zu sechs Monaten, bitte besprechen Sie rechtzeitig Ihr Vorhaben mit Ihrer Klassenleitung und geben anschließend den ausgefüllten „Antrag auf Ausgabe des Themas der Diplomarbeit“ im Studienbüro ab. Das geschieht im Idealfall zum Ende des vorherigen Semesters und markiert den Beginn Ihrer Diplomarbeit.Das Datum der Prüfung sowie die finale Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission (3 Prüfer_innen, mindestens 2 Klassenleiter_innen) sollten Sie dem Studienbüro bis zu 6 Wochen vor dem Prüfungstermin formlos mitteilen. Ihre Meldung zur Diplomprüfung (Abgabe des Antrags auf Zulassung) muss bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unten in der „HANDREICHUNG Diplomarbeit und Diplomprüfung“ und in der Prüfungsordnung (PO).
    • Prüfungstermine und Fristen, Prüfungskommission, die zweit Semesterprüfung findet in der Regel am Dienstag der letzten Woche der Vorlesungszeit statt. Das Datum der Prüfung sowie die Mitglieder der Prüfungskommission, die aus den Leitungen der Basisklasse und vier weiteren künstlerischen Fachklassenleiter_innen besteht, wird den Kandidat_innen ca. 6 Wochen vor dem Prüfungstermin vom Studienbüro der Kunsthochschule per E-Mail bekannt gegeben (ANTRAG auf Zulassung zur Prüfung siehe unten). Das Prüfungsdatum der Vordiplom- bzw. der Diplomprüfung sowie die Mitglieder der Prüfungskommission sind dem Studienbüro bis zu sechs Wochen vor dem Prüfungstermin formlos mitzuteilen. Die Prüfer_innen für die Vordiplomprüfung und Diplomprüfung werden in der Regel von den Kandidat_innen persönlich vorgeschlagen; Ausnahmefälle regelt der Prüfungsausschuss. Hierfür sollte rechtzeitig das Gespräch mit den jeweiligen Prüfer_innen gesucht werden; im Idealfall etwa bis zu ½ Jahr vor den Prüfungen. Der Prüfungsausschuss legt als Prüfungszeitraum für die Diplomprüfung pro Semester die letzten drei Wochen der Vorlesungszeit fest, in dem die Prüfungen und die damit verbundenen Werkpräsentationen stattfinden sollen.Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen auf Antrag entscheiden, dass Prüfungen auch außerhalb dieses Zeitraumes stattfinden. Die Meldung zu den jeweiligen Prüfungen muss per Antragsformular bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin im Studienbüro erfolgen. Es ist bitte zu beachten, dass – je nachdem wann das Studium begonnen wurde – unterschiedliche Versionen der Prüfungsordnung existieren und sich dementsprechend die Antragsformulare unterscheiden. Es gilt jeweils die Fassung in der Version, die zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuell war (ANTRAG auf Zulassung zur Prüfung siehe unten). Die erforderlichen Leistungsnachweise müssen gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung vorlegt werden. Die Zulassung zur Prüfung darf abgelehnt werden, wenn die Unterlagen unvollständig sind oder der Antrag nicht fristgemäß eingeht.
    • Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu den jeweiligen Prüfungen sowie das Zulassungsverfahren anhand der für Sie gültigen Ordnung der Diplomprüfung für den Studiengang Freie Bildende Kunst der Kunsthochschule Mainz unter Ordnung der Diplomprüfung für den Studiengang Freie Bildende
    • Anträge und Informationen

    1. Antrag auf Ausgabe des Themas der Diplomarbeit
    2. Handreichung Diplomarbeit und Diplomprüfung
    3. Übersicht Studienleistungen und Prüfungen im Diplom
    4. Zweitsemesterprüfung: Antrag auf Zulassung (gültig für alle Fassungen der Prüfungsordnung)
    5. Diplomvorprüfung: Antrag auf Zulassung gemäß Prüfungsordnung vom 02.04.2013
    6. Vordiplomprüfung: Antrag auf Zulassung gemäß Prüfungsordnung vom 06.08.2018
    7. Diplomprüfung: Antrag auf Zulassung gemäß Prüfungsordnung vom 12.07.2017
    8. Diplomprüfung: Antrag auf Zulassung gemäß Prüfungsordnung vom 06.08.2018