Freie Bildende Kunst, Studiengang

Einführende Informationen

Der Studiengang Freie Bildende Kunst soll auf die Tätigkeit freischaffender Künstlerinnen und Künstler vorbereiten. Das künstlerische Studium findet in künstlerischen Klassen statt und wird von theoretischen Vorlesungen begleitet. Sowohl die Veranstaltungen als auch die Klassen werden von den Studierenden beider Studiengänge gemeinsam besucht.

Grundstudium (1.-4. Semester)

1. und 2. Semester künstlerische Arbeit in der Basisklasse.
Ab 3. Semester künstlerische Arbeit in den Ateliers der Klassen, die von den künstlerischen Hochschullehrer/innen geleitet werden, und in den zentralen Werkstätten der Kunsthochschule (unter technischer Anleitung und Betreuung durch die Werkstattleiter). Teilnahme an theoretischen Lehrveranstaltungen der Kunstgeschichte (obligatorisch) sowie an anderen Lehrveranstaltungen mit sonstigem kunstbezogenem Inhalt. Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab.

Hauptstudium (5.-9. Semester)

Der Studienverlauf richtet sich nach dem jeweils individuell bestimmten Grad und Charakter der persönlichen künstlerischen Entwicklung der/des Studierenden. Künstlerische Zielsetzungen und Richtungsbestimmungen des Einzelnen entfalten sich dabei in einem Prozess der Aneignung spezifischer Verfahrensweisen wie zugleich der produktiven Selbstäußerung; der kritischen Auseinandersetzung mit dem künstlerischen Selbstverständnis und der Formensprache des Klassenleiters, der übrigen Klassenmitglieder; sowie darüber hinaus in der Befassung mit den künstlerischen Hervorbringungen anderer Klassen und ganz allgemein in der Abarbeitung am Kunstgeschehen der eigenen Zeit sowie deren historischem Kontext. Aus Gründen der personenbezogenen künstlerischen Lehre lassen sich hierüber hinaus (verallgemeinernde) curriculare Angaben nicht machen. Das Hauptstudium schließt entweder mit dem Diplom nach dem 9. Semester oder mit einer Studienbescheinigung nach dem 8. Semester ab.

Allgemein Informationen Zweitsemesterprüfung, Vordiplom- bzw. der Diplomprüfung

Die Meldung zu den jeweiligen Prüfungen muss per Antragsformular bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin im Studienbüro erfolgen. Es ist bitte zu beachten, dass – je nachdem wann das Studium begonnen wurde – unterschiedliche Versionen der Prüfungsordnung existieren und sich dementsprechend die Antragsformulare unterscheiden. Es gilt jeweils die Fassung in der Version, die zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuell war (Antrag auf Zulassung zur Prüfung siehe Download). Die erforderlichen Leistungsnachweise müssen gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung vorlegt werden. Die Zulassung zur Prüfung darf abgelehnt werden, wenn die Unterlagen unvollständig sind oder der Antrag nicht fristgemäß eingeht.

Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu den jeweiligen Prüfungen sowie das Zulassungsverfahren anhand der für Sie gültigen Ordnung der Diplomprüfung für den Studiengang Freie Bildende Kunst der Kunsthochschule Mainz unter Ordnung der Diplomprüfung für den Studiengang Freie Bildende

Zweitsemesterprüfung

Zeitpunkt und Zweck der Prüfungen, Gliederung der Prüfungen

Die Zweitsemesterprüfung bildet den Abschluss des zweisemestrigen Orientierungsstudiums im Studiengang Diplom Freie Bildende Kunst in der Basisklasse. Die Zweitsemesterprüfung besteht aus zwei Teilen: Teil 1: Die Kandidatin oder der Kandidat legt am Ende des zweiten Semesters eine Auswahl ihrer oder seiner Studienarbeiten aus der Basisklasse vor. Teil 2: In einem 10-minütigen Prüfungsgespräch wird den Kandidat_innen Gelegenheit gegeben, auf der Grundlage der vorgelegten Arbeiten ihre oder seine Fähigkeit zur Reflexion der eigenen künstlerischen Tätigkeit darzulegen.

Prüfungstermine und Fristen, Prüfungskommission

Die Zweitsemesterprüfung findet in der Regel am Dienstag der letzten Woche der Vorlesungszeit statt. Das Datum der Prüfung sowie die Mitglieder der Prüfungskommission, die aus den Leitungen der Basisklasse und vier weiteren künstlerischen Fachklassenleiter_innen besteht, wird den Kandidat_innen ca. 6 Wochen vor dem Prüfungstermin vom Studienbüro der Kunsthochschule per E-Mail bekannt gegeben (Antrag auf Zulassung zur Prüfung siehe Downloads).

Vordiplom- bzw. der Diplomprüfung

Zeitpunkt und Zweck der Prüfungen, Gliederung der Prüfungen

Die Vordiplomprüfung bildet den Abschluss des Grundstudiums. Sie findet in der Regel im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters statt. In der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Befähigung zum Weiterstudium im Hauptstudium erworben hat. Die Prüfung besteht aus einer Bewertung der Präsentation von künstlerischen Arbeiten, die die Kandidat_innen während ihres bisherigen Studiums gefertigt haben.

Die Diplomprüfung zeigt u.a. Ihre Diplomarbeit und bildet den Abschluss des Studiums. Sie findet in der Regel im 9. Fachsemester statt. Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt bis zu sechs Monaten, bitte besprechen Sie rechtzeitig Ihr Vorhaben mit Ihrer Klassenleitung und geben anschließend den ausgefüllten „Antrag auf Ausgabe des Themas der Diplomarbeit“ im Studienbüro ab. Das geschieht im Idealfall zum Ende des vorherigen Semesters und markiert den Beginn Ihrer Diplomarbeit. Das Datum der Prüfung sowie die finale Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission (3 Prüfer_innen, mindestens 2 Klassenleiter_innen) sollten Sie dem Studienbüro bis zu 6 Wochen vor dem Prüfungstermin formlos mitteilen. Ihre Meldung zur Diplomprüfung (Abgabe des Antrags auf Zulassung) muss bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unten Download „HANDREICHUNG Diplomarbeit und Diplomprüfung“ und in der Prüfungsordnung (PO).

Prüfungstermine und Fristen, Prüfungskommission

Das Prüfungsdatum der Vordiplom- bzw. der Diplomprüfung sowie die Mitglieder der Prüfungskommission sind dem Studienbüro bis zu sechs Wochen vor dem Prüfungstermin formlos mitzuteilen. Die Prüfer_innen für die Vordiplomprüfung und Diplomprüfung werden in der Regel von den Kandidat_innen persönlich vorgeschlagen; Ausnahmefälle regelt der Prüfungsausschuss. Hierfür sollte rechtzeitig das Gespräch mit den jeweiligen Prüfer_innen gesucht werden; im Idealfall etwa bis zu ½ Jahr vor den Prüfungen.

Der Prüfungsausschuss legt als Prüfungszeitraum für die Diplomprüfung pro Semester die letzten drei Wochen der Vorlesungszeit fest, in dem die Prüfungen und die damit verbundenen Werkpräsentationen stattfinden sollen. Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen auf Antrag entscheiden, dass Prüfungen auch außerhalb dieses Zeitraumes stattfinden.