Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist bestrebt, ihr Webangebot barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, das Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz (InklG RP) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV RP

Die Websites der Domain „Kunsthochschule Mainz“ entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen der BITV RP. Im Zuge des Website-Relaunchs ist eine Anpassung des Rahmenlayouts und des barrierefreien Zugangs geplant. Eine vorzeitige Anpassung der bestehenden Websites würde eine unverhältnismäßige Belastung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemäß § 7 Abs. 3 LGGBehM darstellen, sodass die Universität insoweit von der Verpflichtung des barrierefreien Zugangs nach § 7 Abs. 1 LGGBehM befreit ist.

Diese Erklärung wurde am 15. April 2026 erstellt.

Feedback und Kontakt

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Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, dass Sie benachteiligt wurden, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-5342
Fax: 06131 16-175342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
https://inklusion.rlp.de/index.php?id=5191