Einführende Informationen

Das Meisterschülerstudium im Bereich Kunst zielt auf die gezielte Vertiefung und künstlerisch-konzeptionelle Erweiterung bereits erworbener Kompetenzen ab. Der Schwerpunkt dieses weiterführenden Studiengangs liegt entweder auf der intensiven künstlerischen Auseinandersetzung innerhalb einer spezifischen Fachrichtung oder auf fachübergreifenden künstlerischen Fragestellungen. Dabei kann eine Einbindung des gesamten Ausbildungsangebots der Kunsthochschule Mainz angestrebt werden. Im Rahmen des Studiums sind die Studierenden aufgefordert, neue künstlerische Ausdrucks- und Arbeitsweisen zu entwickeln sowie konzeptionell angelegte Experimente – sowohl künstlerisch-praktischer als auch wissenschaftlich-theoretischer Natur – zu erproben. Diese sollen gleichermaßen der Schärfung einer eigenständigen künstlerischen Haltung dienen und einen Beitrag zur übergeordneten Diskussion über zeitgenössische Entwicklungen in der Kunst leisten. Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich der Abschlussprüfung insgesamt zwei Semester und schließt an das abgeschlossene Freien Bildenden Kunst, des Lehramts Bildende Kunst (an Gymnasien) an.

Informationen zur Abschlussausstellung

Als Abschluss des Meisterschülerstudiums präsentieren die Kandidat_innen ihre künstlerischen Arbeiten in einer öffentlichen Abschlussausstellung. Die Besichtigung der Abschlussausstellung stellt die Abschlussprüfung im Meisterschülerstudium dar. Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Antrag) ist schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Bescheinigung der Fachklassenleitung, dass die zu Beginn des Meisterschülerstudiums besprochenen und festgelegten Leistungen erbracht wurden,
2. schriftliche Erklärung, dass die Abschlussausstellung selbstständig erarbeitet wurde,
3.ein Terminvorschlag für die Besichtigung.

Für die Abschlussprüfung benennt der Prüfungsausschuss die betreuende Fachklassenleiter_in als Prüfer_in. Die prüfende Fachklassenleitung bestellt den Beisitz ein. Die Beisitzer_innen müssen mindestens die durch die Abschlussprüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen.