Introduction

The fine arts program prepares students for a career as freelance artists. Artistic instruction takes place in art classes and is supplemented by theoretical lectures. Students from both programs attend the lectures and art classes together.

First four semesters of the undergraduate programme

In the first and second semesters, students undertake artistic work in the basic class.
From the third semester onwards, students will undertake artistic work in class studios led by university art professors and in the art college’s central workshops under the technical guidance and supervision of the workshop directors. Students must also participate in theoretical courses in art history, as well as other courses with art-related content. Foundational studies conclude with the preliminary diploma.

Advanced Studies (5th–9th semesters)

The course of study is guided by the unique level and nature of each student’s personal artistic development. Students’ artistic goals and direction unfold through a process of mastering specific techniques, engaging in productive self-expression, and critically engaging with the artistic self-understanding and formal language of the class instructor and other class members. Students also engage with the artistic output of other classes, as well as examining the art scene of their own time and its historical context. Due to the personalized nature of artistic instruction, no further (generalised) curricular information can be provided. The main course of study concludes with either a diploma after the ninth semester or a certificate of enrollment after the eighth semester.

General Information: Second-Semester Exam, Preliminary Diploma Exam, and Diploma Exam

Die Meldung zu den jeweiligen Prüfungen muss per Antragsformular bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin im Studienbüro erfolgen. Es ist bitte zu beachten, dass – je nachdem wann das Studium begonnen wurde – unterschiedliche Versionen der Prüfungsordnung existieren und sich dementsprechend die Antragsformulare unterscheiden. Es gilt jeweils die Fassung in der Version, die zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuell war (Antrag auf Zulassung zur Prüfung siehe Download). Die erforderlichen Leistungsnachweise müssen gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung vorlegt werden. Die Zulassung zur Prüfung darf abgelehnt werden, wenn die Unterlagen unvollständig sind oder der Antrag nicht fristgemäß eingeht.

Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu den jeweiligen Prüfungen sowie das Zulassungsverfahren anhand der für Sie gültigen Ordnung der Diplomprüfung für den Studiengang Freie Bildende Kunst der Kunsthochschule Mainz unter Ordnung der Diplomprüfung für den Studiengang Freie Bildende

Second-semester exam

Zeitpunkt und Zweck der Prüfungen, Gliederung der Prüfungen

Die Zweitsemesterprüfung bildet den Abschluss des zweisemestrigen Orientierungsstudiums im Studiengang Diplom Freie Bildende Kunst in der Basisklasse. Die Zweitsemesterprüfung besteht aus zwei Teilen: Teil 1: Die Kandidatin oder der Kandidat legt am Ende des zweiten Semesters eine Auswahl ihrer oder seiner Studienarbeiten aus der Basisklasse vor. Teil 2: In einem 10-minütigen Prüfungsgespräch wird den Kandidat_innen Gelegenheit gegeben, auf der Grundlage der vorgelegten Arbeiten ihre oder seine Fähigkeit zur Reflexion der eigenen künstlerischen Tätigkeit darzulegen.

Prüfungstermine und Fristen, Prüfungskommission

Die Zweitsemesterprüfung findet in der Regel am Dienstag der letzten Woche der Vorlesungszeit statt. Das Datum der Prüfung sowie die Mitglieder der Prüfungskommission, die aus den Leitungen der Basisklasse und vier weiteren künstlerischen Fachklassenleiter_innen besteht, wird den Kandidat_innen ca. 6 Wochen vor dem Prüfungstermin vom Studienbüro der Kunsthochschule per E-Mail bekannt gegeben (Antrag auf Zulassung zur Prüfung siehe Downloads).

Intermediate or final Diploma Examination

Zeitpunkt und Zweck der Prüfungen, Gliederung der Prüfungen

Die Vordiplomprüfung bildet den Abschluss des Grundstudiums. Sie findet in der Regel im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters statt. In der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Befähigung zum Weiterstudium im Hauptstudium erworben hat. Die Prüfung besteht aus einer Bewertung der Präsentation von künstlerischen Arbeiten, die die Kandidat_innen während ihres bisherigen Studiums gefertigt haben.

Die Diplomprüfung zeigt u.a. Ihre Diplomarbeit und bildet den Abschluss des Studiums. Sie findet in der Regel im 9. Fachsemester statt. Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt bis zu sechs Monaten, bitte besprechen Sie rechtzeitig Ihr Vorhaben mit Ihrer Klassenleitung und geben anschließend den ausgefüllten „Antrag auf Ausgabe des Themas der Diplomarbeit“ im Studienbüro ab. Das geschieht im Idealfall zum Ende des vorherigen Semesters und markiert den Beginn Ihrer Diplomarbeit. Das Datum der Prüfung sowie die finale Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission (3 Prüfer_innen, mindestens 2 Klassenleiter_innen) sollten Sie dem Studienbüro bis zu 6 Wochen vor dem Prüfungstermin formlos mitteilen. Ihre Meldung zur Diplomprüfung (Abgabe des Antrags auf Zulassung) muss bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unten Download „HANDREICHUNG Diplomarbeit und Diplomprüfung“ und in der Prüfungsordnung (PO).

Prüfungstermine und Fristen, Prüfungskommission

Das Prüfungsdatum der Vordiplom- bzw. der Diplomprüfung sowie die Mitglieder der Prüfungskommission sind dem Studienbüro bis zu sechs Wochen vor dem Prüfungstermin formlos mitzuteilen. Die Prüfer_innen für die Vordiplomprüfung und Diplomprüfung werden in der Regel von den Kandidat_innen persönlich vorgeschlagen; Ausnahmefälle regelt der Prüfungsausschuss. Hierfür sollte rechtzeitig das Gespräch mit den jeweiligen Prüfer_innen gesucht werden; im Idealfall etwa bis zu ½ Jahr vor den Prüfungen.

Der Prüfungsausschuss legt als Prüfungszeitraum für die Diplomprüfung pro Semester die letzten drei Wochen der Vorlesungszeit fest, in dem die Prüfungen und die damit verbundenen Werkpräsentationen stattfinden sollen. Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen auf Antrag entscheiden, dass Prüfungen auch außerhalb dieses Zeitraumes stattfinden.