Zeitpunkt und Zweck der Prüfungen, Gliederung der Prüfungen
Die Vordiplomprüfung bildet den Abschluss des Grundstudiums. Sie findet in der Regel im Anschluss an die Lehrveranstaltungen des 4. Fachsemesters statt. In der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Befähigung zum Weiterstudium im Hauptstudium erworben hat. Die Prüfung besteht aus einer Bewertung der Präsentation von künstlerischen Arbeiten, die die Kandidat_innen während ihres bisherigen Studiums gefertigt haben.
Die Diplomprüfung zeigt u.a. Ihre Diplomarbeit und bildet den Abschluss des Studiums. Sie findet in der Regel im 9. Fachsemester statt. Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt bis zu sechs Monaten, bitte besprechen Sie rechtzeitig Ihr Vorhaben mit Ihrer Klassenleitung und geben anschließend den ausgefüllten „Antrag auf Ausgabe des Themas der Diplomarbeit“ im Studienbüro ab. Das geschieht im Idealfall zum Ende des vorherigen Semesters und markiert den Beginn Ihrer Diplomarbeit. Das Datum der Prüfung sowie die finale Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission (3 Prüfer_innen, mindestens 2 Klassenleiter_innen) sollten Sie dem Studienbüro bis zu 6 Wochen vor dem Prüfungstermin formlos mitteilen. Ihre Meldung zur Diplomprüfung (Abgabe des Antrags auf Zulassung) muss bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unten Download „HANDREICHUNG Diplomarbeit und Diplomprüfung“ und in der Prüfungsordnung (PO).
Prüfungstermine und Fristen, Prüfungskommission
Das Prüfungsdatum der Vordiplom- bzw. der Diplomprüfung sowie die Mitglieder der Prüfungskommission sind dem Studienbüro bis zu sechs Wochen vor dem Prüfungstermin formlos mitzuteilen. Die Prüfer_innen für die Vordiplomprüfung und Diplomprüfung werden in der Regel von den Kandidat_innen persönlich vorgeschlagen; Ausnahmefälle regelt der Prüfungsausschuss. Hierfür sollte rechtzeitig das Gespräch mit den jeweiligen Prüfer_innen gesucht werden; im Idealfall etwa bis zu ½ Jahr vor den Prüfungen.
Der Prüfungsausschuss legt als Prüfungszeitraum für die Diplomprüfung pro Semester die letzten drei Wochen der Vorlesungszeit fest, in dem die Prüfungen und die damit verbundenen Werkpräsentationen stattfinden sollen. Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen auf Antrag entscheiden, dass Prüfungen auch außerhalb dieses Zeitraumes stattfinden.