• Corona-Pandemie Maßnahmen / Update 08.01.21

    Corona-Pandemie Maßnahmen / Update 08.01.21

    Umgang mit dem Coronavirus-Risiko an der Kunsthochschule Mainz

    Prävention – Schutz – Eigenverantwortung

    Hier finden Sie Informationen, Maßnahmen und Regelungen der Kunsthochschule Mainz im Umgang mit der Corona-Krise. Alle Angehörigen der Kunsthochschule Mainz erhalten diese Informationen per E-Mail.

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    Diese Seite wird laufend aktualisiert.


    Stand 08/01/2021

    Erneuter Notbetrieb der Kunsthochschule Mainz (ab 11. Januar)

    Kurzfassung
    Die wichtigsten Regeln des Notbetriebes der Kunsthochschule Mainz unter Corona-Bedingungen ab 11. Januar 2021

    Grundsätzliches
    – Möglichst wenig Anwesenheit in der Kunsthochschule, d. h: Aufenthalte im Gebäude nur wenn notwendig für terminierte Einzelarbeiten, zu terminierten Gesprächen mit den Lehrenden bzw. zur Verrichtung von dort notwendigen Dienstgeschäften
    – Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen ohne dienstlichen Anlass
    – Tragen eines Mund-Nasenschutzes bei Kontakt mit anderen Personen
    – Abstandsregel mindestens 2 Meter Abstand zur nächsten Person
    – Keine Kolloquien, in dringend notwendigen Ausnahmefällen können Einzelgespräche mit den Lehrenden geführt werden
    – Prüfungen (auch die Zweitsemesterprüfungen) können stattfinden

    Arbeit in den Atelierklassen
    – Arbeit im Atelier nur nach Abstimmung mit der Klassenleitung und entsprechend eines festzulegenden Schichtsystems
    – Zuteilen von Arbeitszeiten für sich nicht überschneidende Gruppen durch die Klassenleitungen; pro Klasse niemals mehr als zeitgleich 3 Personen (Basisklasse: 5 Personen)
    – Pro Raum niemals mehr als 2 Personen zur Einzelarbeit bei gleichzeitiger Verteilung auf die unterschiedlichen Wände/Ecken der Atelierräume
    – Bevorzugung von Prüfungskandidat_innen
    – Regelmäßiges Lüften
    – Zur Kontakterfassung/Anwesenheiten ist die JGU-App bei der Benutzung der Räume zu verwenden (https://kontakterfassung.uni-mainz.de/).

    Sonstiges
    – Leihverkehr in der Bibliothek nach telefonischer Anmeldung möglich (keine Arbeit vor Ort)
    – Werkstätten bleiben grundsätzlich geschlossen, einzelne Betreuungen sind aber nach Absprache mit den Werkstattleiter_innen möglich (v.a. für Studierende mit Prüfungen)
    – Die Kunsthochschule ist von Montag bis Freitag von 7 – 18 Uhr geöffnet

    Im Infektionsfall besteht sofortige Informationspflicht an Rektor/Geschäftsführung und an das JGU Corona-Team. Bei Zuwiderhandlung der o.g. Bedingungen (kein Mund Nasenschutz/Abstandsregelung/Treffen in Gruppen) gibt es eine Ermahnung. Beim zweiten Verstoß wird ein zeitlich begrenztes Hausverbot ausgesprochen.


    Zusätzlich information unter

    Corona Pandemie Massnahmen

    Bitte halten Sie sich über die Homepages der Kunsthochschule und der Johannes Gutenberg-Universität sowie über Ihren E-Mail-Account auf dem Laufenden.