Informationen zur Bewerbung zum Meisterschülerstudium an der Kunsthochschule Mainz
In drei Schritten zum Meisterschülerstudium an der Kunsthochschule MainzDas Meisterschülerstudium soll besonders befähigten Absolvent_innen deutscher und ausländischer Kunsthochschulen in den Studiengängen der Freien Bildenden Kunst, des Lehramts Bildende Kunst (an Gymnasien) oder eines gleichwertigen Studiengangs ermöglichen, ihre künstlerische Arbeit zu vertiefen, weiterzuentwickeln und der Öffentlichkeit vorzustellen.Das Meisterschülerstudium kann nur bei Fachklassenleiter_in absolviert werden (Kontakt: https://kunsthochschule-mainz.de/kunsthochschule/lehre/).
1. Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Klassenleitung Ihrer Wahl (Antragsformular 1) mit der Bitte um Zustimmung zur Aufnahme des Meisterschülerstudiums. Die Fachklassenleitung entscheidet auf der Basis der vorgelegten künstlerischen Arbeiten bzw. eine Dokumentation solcher Arbeiten über die Aufnahme und bestätigt die Aufnahme schriftlich auf dem Antragsformular.
2. Die Bestätigung der Aufnahme als Meisterschüler_in durch die Klassenleitung muss mit dem Antrag an den Rektor auf Zulassung zum Meisterschülerstudium (Antragsformular 2) eingereicht werden (für das Sommersemester spätestens bis zum 1. Februar und für das Wintersemester spätestens bis zum 1. August). Dem Antrag sind außerdem beizufügen – das Abschlusszeugnis des Studienganges Diplom Freie Bildende Kunst oder das Zeugnis über das Erste Staatsexamen beziehungsweise Master des Studienganges Lehramt an Gymnasien im Fach Bildende Kunst oder ein gleichwertiger Abschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, – eine Erklärung darüber, ob Sie ihren Prüfungsanspruch in einem Meisterschülerstudium an einer anderen Hochschule in Deutschland bereits verloren haben, – ein Nachweis von deutschen oder englischen Sprachkenntnissen, sofern Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung weder an einer deutsch- oder englischsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutsch- oder englischsprachigen Studiengang erworben haben (§ 4. Absatz 3).
3. Mit der Zustimmung des Rektors ist die Bewerbung an der Universität Mainz um Zulassung zum Studiengang „Meisterschülerstudium“ gemäß der allgemeinen Bestimmungen der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz möglich.